Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die KCS Gesundheitsreisen
von KCS Medical GmbH
Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen werden Vertragsinhalt des zwischen dem Kunden (nachfolgend „Reisender“ genannt) und der KSC Medical GmbH (nachfolgend „Reiseveranstalter“ genannt) zu Stande kommendes Pauschalreisevertrags und vom Reisenden ausdrücklich anerkannt. Die Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250, 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) und füllen diese aus.
Vertragsabschluss
Die Angaben auf der Webseite/auf Prospekten des Reiseveranstalters stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern eine Aufforderung an den Reisenden, dem Reiseveranstalter durch eine Anmeldung ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Das verbindliche Angebot auf Abschluss des Reisevertrages erfolgt mit der Reiseanmeldung an den Reiseveranstalter. Die Anmeldung kann schriftlich, fernmündlich oder in elektronischer Form erfolgen. Mit der Anmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrags verbindlich an. An dieses Angebot ist der Reisende 5 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung)durch den Reiseveranstalter zustande. Die Reisebestätigung erfolgt postalisch oder per e-mail.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Reiseveranstalter von dem Inhalt der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an welches er für die Dauer von 7 Werktagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf dieser Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen hat und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen nach § 651 a BGB und § 651 c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern nur die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.
Zahlung
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Reisende vom Reiseveranstalter die Rechnung sowie den Sicherungsschein. Spätestens 10 Tage nach Übergabe der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines werden 25% des Reisepreises fällig. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist und im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt vollständig auf dem Konto des Reiseveranstalters eingegangen sein. Die weiteren Reiseunterlagen erhält der Reisende nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an den Reiseveranstalter geleistet werden; und zwar ausschließlich auf folgendes Konto unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer:
Konto:
KCS Medical GmbH
Kreditinstitut Postbank
DE09 4401 0046 0313 8224 61
PBNKDEFF
Ist die Anzahlung bzw. der Restpreis bis zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermin nicht vollständig bezahlt, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, seinen gesetzlichen Informationspflichten nachgekommen ist und kein Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 verlangen. Bei Buchungen kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort zahlungsfällig. Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
Im Reisepreis sind Lokalabgaben (Ortstaxe) nicht enthalten, diese sind nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Hotelgast selbst zu tragen.
Rücktritt/ Stornierung/ Umbuchung
Sie haben die Möglichkeit vor Reisebeginn von der Reise zurück zu treten. Bei Rücktritt fallen allerdings Stornierungskosten vom gesamten Umfang der Reise an.
Die Stornierungskosten staffeln sich wie folgt:
Bis zum 28. Tag vor Reisebeginn 25,00 € Bearbeitungsgebühr pro Person.
Ab dem 27. bis 21. Tag vor Reisebeginn 30% der Reisekosten
Ab dem 20. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% der Reisekosten
Ab dem 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50% der Reisekosten
Ab dem 7. bis 3. Tag vor Reisebeginn 75% der Reisekosten
Ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 90% der Reisekosten sowie auch bei Nichtantritt der Reise
Wir empfehlen Ihnen die Stornierung einer Reise schriftlich (per Mail oder postalisch) an KCS Medical GmbH zu übermitteln. Der Eingang bei KCS Medical GmbH wird als Stornierungsdatum registriert.
Bei einer Umbuchung nach dem 28. Tag vor Reisebeginn werden dieselben Kosten wie bei einer Stornierung erhoben. Sie haben die Möglichkeit eine dritte Person zu benennen, die die Reise für Sie antritt. Die von Ihnen benannte Person muss die Reisekriterien erfüllen und tritt mit Ihnen zusammen voll schuldnerisch in den bestehenden Vertrag ein. In diesem Fall berechnen wir eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von einmalig 25,00 €.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht vom ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch denn nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
Pauschalierte Reiserücktrittskosten pro Person:
Bis zum 28. Tag vor Reisebeginn 25,00 € Bearbeitungsgebühr pro Person.
Ab dem 27. Bis 21. Tag vor Reisebeginn 30% der Reisekosten
Ab dem 20.-15. Tag vor Reisebeginn 40% der Reisekosten
Ab dem 14. Bis 8. Tag vor Reisebeginn 50% der Reisekosten
Ab dem 7. Bis 3. Tag vor Reisebeginn 75% der Reisekosten
Ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 90% der Reisekosten sowie auch bei Nichtantritt der Reise
Bei einer Umbuchung nach dem 28.Tag vor Reisebeginn werden dieselben Kosten wie bei einer Stornierung erhoben. Werden auf Wunsch des Reisenden nach Buchung der Reise Änderungen wie z.B. Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft (Umbuchung) vorgenommen, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, bis 28 Tage vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr in von Euro 25 € pro Reisender zu erheben. Notwendige Telefon- oder Faxkosten können gesondert berechnet werden. Im Falle dass er nachweist, selbst höheren Umbuchungsgebühren seiner Leistungsträger ausgesetzt zu sein, kann er Umbuchungsgebühren in dieser Höhe erheben. Jede Umbuchung bedarf der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Nach dem 28. Tag vor Reiseantritt sind Umbuchungswünsche, sofern eine Durchführung überhaupt möglich ist, nur als Rücktritt vom Reisevertrag zu und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. In diesem Falle gelten die oben aufgeführtem pauschalierten Reiserücktrittskosten.
Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn, durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Sollten Reisende gemeinsam eine Unterkunft in einem Doppelzimmer gebucht haben und tritt nur einer der beiden Reisenden von der Reise zurück, ist der Veranstalter berechtigt, den vollen Zimmerpreis vom verbleibenden Reisenden zu fordern oder diesen – sofern dies möglich ist - bei Berechnung des Einzelzimmerzuschlags in einem Einzelzimmer unterzubringen.
Zuschussregelung für das Präventionsprogramm (bei Präventionsreisen)
Dem Reisenden ist bekannt, dass es sich bei der Leistung um Präventionsmaßnahmen (wohnortferne Kompaktkurse nach § 20 SGB V) mit auswärtiger Unterbringung für gesetzlich Krankenversicherte handelt. Die Verantwortung liegt beim Reisenden selbst, sich bei seiner Krankenkasse vorab über die praktizierten Zuschussregelungen zu informieren und entsprechende Zusagen für die Erstattung der Präventionsleistungen einzuholen. Vertraglich mit dem Reiseveranstalter und den Krankenkassen vereinbarte Zuschussregelungen ersehen Reisende aus den jeweiligen Katalogen oder erfahren Reisende bei der Buchung bzw. auf Anfrage. Sofern die jeweilige Krankenkasse die Leistung für ihre Versicherten gemäß den geltenden Regelungen bezuschusst, wird dem Reisenden eine Teilnahmebescheinigung nur dann ausgehändigt, wenn der Versicherte mindestens zu 80 % am Präventionsprogramm teilgenommen hat. Nur gegen Vorlage der Teilnahmebescheinigung wird die Präventionsmaßnahme durch die Krankenkasse bei Bestehen der übrigen Voraussetzungen bezuschusst. Sollte der Reisende nicht mindestens zu 80 % am Präventionsprogramm teilnehmen oder aus sonstigen Gründen nicht zuschussberechtigt sein, so hat der Reiseteilnehmer diesen Betrag selbst zu tragen.
Rücktritt durch den Veranstalter/Kündigung
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Die Erklärung des Veranstalters hat spätestens zu erfolgen:
Leistungs- und Preisänderungen/Reiseleistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung und der Reiseausschreibung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen.
6.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise gemäß den Regelungen in §§ 651 f, 651 g BGB zu erhöhen, soweit
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. Der Reiseveranstalter ist den vorgenannten Fällen berechtigt, den Reisepreis maximal in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Erhöhung der Steuern und Abgaben, der Wechselkurse und/oder der höheren Treibstoffkosten für den Reiseveranstalter verteuert.
6.2 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger in Textform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise davon in Kenntnis zu setzen und die genaue Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen.. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit der Mitteilung der Preiserhöhung bzw. der Mitteilung der Änderung der wesentlichen Reiseleistung gesetzten, angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
6.3 Bei Änderungen von Vertragsinhalten gilt, das eventuelle Gewährleistungsansprüche unberührt bleiben, soweit die geänderte Reise mit Mängeln behaftet ist. Sofern der Reiseveranstalter bei der Durchführung der geänderten Reise oder bei einer eventuell angebotener, gleichwertiger Ersatzreise zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651 m II BGB zu erstatten.
6.4 Der Reisende kann die Senkung des Reisepreises verlangen, soweit sich die unter Nr. 6.1 a-cb) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandene Verwaltungskosten abziehen. Auf Verlangen des Reisenden hat der Reiseveranstalter nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungskosten entstanden sind.
Kontraindikationen
Die Kursangebote der des Reiseveranstalters richten sich ausschließlich an gesunde und vitale Personen. Bei Bedenken wenden Reisende sich bitte an ihren Arzt, der Reisende beraten wird, inwieweit die angebotenen Kurse für sie geeignet sind. Der Reisende ist darüber informiert, dass etwaige Vorerkrankungen oder körperliche Einschränkungen/Behinderungen gegenüber dem Kursleiter vor Ort spätestens vor Kursbeginn anzuzeigen sind, um diese nach Möglichkeit berücksichtigen zu können.
Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Reisevertrag ausschließlich gemäß § 651 j BGB kündigen. Solche Umstände liegen insbesondere vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragsparteien unterliegen und sich deren Folgen auch dann nicht vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
Der Reiseveranstalter haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Die Kursteilnehmer nehmen an den von Reiseveranstalter angebotenen Kursveranstaltungen auf eigenes Risiko teil.
Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung bei Freizeit- und Sportaktivitäten, die ausschließlich im Ermessen des Reisenden liegen, so dass dieser für Unfälle und Folgeschäden allein verantwortlich ist.
Nicht vom Reiseveranstalter verfasste Texte, wie Hotel-, Orts- und Landesprospekte, haben nur einen unverbindlichen Informationscharakter, wobei deren Inhalt vom Reiseveranstalter weder gewährleistet noch geprüft wird. Von der Leistungsbeschreibung abweichende Vereinbarungen und zusätzliche Buchungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.
Haftungsausschlusserklärung
Reiserücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit ist nicht im Reisepreis enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen. Auf Wunsch sendet der Reiseveranstalter dem Reisenden entsprechende Unterlagen zu.
Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Ist die Reise nicht frei von Mängeln, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort (Reiseleitung)zu Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind auftretende Reisemängel direkt und ausschließlich an die in der Reisebestätigung genannten Kontaktdaten des Reiseveranstalters zu melden. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen und kann der Reiseveranstalter deshalb keine Abhilfe leisten, so ist der Reisende nicht berechtigt, die in §§ 651 m und 651 n BGB benannten Rechte geltend zu machen.
Der Reisende hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
Rechtswahl und Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand / Sonstiges
Gerichtsstand im Falle einer Klage gegen den Reiseveranstalter ist Wiesbaden. Für Klagen vom Reiseveranstalter gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Personenbezogene Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Datenschutzbestimmungen
Der Reisende willigt ein, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Präventionsprogramme vom Reiseveranstalterverarbeitet und genutzt werden, sofern diese zur Durchführung und Auswertung der Programme erforderlich ist. Gleichzeitig kann der Reisende bei Neuangeboten informiert werden, soweit nicht ersichtlich ist, dass der Reisende dies nicht wünscht. Sollte der Reisende kein Interesse an der Zusendung von Informationsmaterial haben, so kann er jederzeit den Reiseveranstalter davon in Kenntnis setzen.
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig.
Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .
Informationen zur Richtlinie (EU) 2015/2302
Gemäß Artikel 251 EGBGB ist die KCS Medical GmbH als Reiseveranstalter verpflichtet, mit einem Formblatt alle Reisenden vor Buchung einer Pauschalreise über grundlegende Rechte der Reisenden zu unterrichten. Dieses Formblatt finden Sie nachfolgend auf unserer Homepage unter: https://www.kcs-gesundheitsreisen.de/files/downloads/Formblatt-Pauschalreise.pdf
Stand: 01/2020 – Druckfehler und Änderungen vorbehalten.
Veranstalter:
KCS Medical GmbH
Alwinenstr. 24
65189 Wiesbaden
Handelsregister Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29475
USt-IdNr.: DE310192427
Geschäftsführung: Jerome Abraham, Sven Liedtke